Schenkung: Die Immobilie zu Lebzeiten übertragen
Bei einer Schenkung wird eine Immobilie zu Lebzeiten unentgeltlich auf eine andere Person übertragen. Der entsprechende Vertrag muss notariell beurkundet werden. Häufig werden Immobilien an Kinder, Enkelkinder oder andere nahe Angehörige verschenkt. Grundsätzlich ist eine Schenkung jedoch auch an jede andere Person möglich.
Ablauf und Voraussetzungen
- Abschluss eines Schenkungsvertrags beim Notar
- Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch
- Gegebenenfalls wird ein Wohnrecht oder Nießbrauch für die Schenkenden vereinbart
Für wen lohnt sich die Schenkung?
Eine Schenkung kann für Eigentümer sinnvoll sein, die bereits zu Lebzeiten für klare Verhältnisse sorgen und Streit unter den Erben vermeiden möchten. Zudem lassen sich durch die Ausnutzung von Freibeträgen bei der Schenkungsteuer steuerliche Vorteile erzielen, da diese alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Wer frühzeitig plant, kann somit größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen.
Wichtige Hinweise
- Nach der Schenkung sind Sie nicht mehr Eigentümer der Immobilie. Ein vertraglich gesichertes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht kann jedoch Ihren Verbleib in der Immobilie absichern.
- Eine Rückabwicklung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise grober Undank, möglich.
Vererbung: Die Immobilie im Nachlass weitergeben
Im Falle einer Vererbung geht die Immobilie nach dem Tod der Eigentümer auf die im Testament benannten oder nach gesetzlicher Erbfolge bestimmten Erben über. Die Übertragung erfolgt im Rahmen der Nachlassabwicklung.
Ablauf und Voraussetzungen
- Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags zur eindeutigen Regelung der Erbfolge
- Nach dem Ableben: Beantragung eines Erbscheins und Umschreibung im Grundbuch
- Klärung der Erbschaftsteuerpflicht
Für wen lohnt sich die Vererbung?
Die Vererbung ist vor allem für Eigentümer geeignet, die die Kontrolle über die Immobilie bis zum Lebensende behalten möchten. Sie bietet sich an, wenn eine spätere Entscheidung über die Verteilung des Vermögens gewünscht ist oder wenn die Immobilie mehreren Erben zufallen soll. Auch hier gelten Freibeträge bei der Erbschaftsteuer, die jedoch nur einmalig im Todesfall genutzt werden können.
Wichtige Hinweise
- Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, was zu unerwünschten Ergebnissen führen kann.
- Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, die oft mit Abstimmungsbedarf verbunden ist.
Individuelle Entscheidung mit weitreichenden Folgen
Sowohl Schenkung als auch Vererbung haben ihre Vor- und Nachteile. Die Entscheidung sollte unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation, der familiären Verhältnisse sowie steuerlicher Aspekte getroffen werden. Eine frühzeitige und fachkundige Beratung ist dabei unerlässlich, um die optimale Lösung für Ihre Immobilie und Ihre Angehörigen zu finden.
Individuelle Beratung durch Schöpf & Co. Immobilien
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